IMMOBILIEN

IM STEUERRECHT ZU HAUSE

Immobilien sind eine beliebte Kapitalanlage oder Altersvorsorge und gelten nach wie vor als relativ krisensicher. Als Vermieter erhalten Sie regelmäßige Miet-Einnahmen und haben viele steuerliche Vorteile.

Aber welche Vorteile sind das genau? Um alle steuerlichen Möglichkeiten optimal nutzen zu können, bedarf es einer umfassenden und kompetenten Beratung rund um die Immobilie. Mieteinnahmen sind steuerpflichtig - welche Kosten kann der Vermieter als Werbungskosten steuerlich geltend machen?

Als erfahrene Steuerexperten im Immobiliensektor unterstützen wir Sie gerne vom ersten Schritt, dem Erwerb über Vermietung oder Verwaltung bis zum Verkauf Ihrer Immobilie. Wir übernehmen die komplette Buchhaltung, beraten Sie hinsichtlich der Betriebsausgaben, Werbungskosten, eines Leerstands oder möglicher Abschreibungen.

Vom Immobilienerwerb bis zur Vermietung - auf unsere Expertise können Sie sich verlassen.

Spezielle Themen:

  • Liebhaberei - Totalgewinnprognose

  • Erhaltungsaufwand, Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung

  • Finanzierungskosten, Vorfälligkeitsentschädigung

  • Bearbeitungsgebühren, Schuldzinsen

  • Baudenkmal

  • Leerstand

  • Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen

  • Grundstücksgemeinschaften

  • Betriebskostenabrechnung

  • Privater Veräußerungsgewinn

  • Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Social Travelling

  • Vermietung von Garagen, Stellplätzen oder Werbeflächen

Darüber sollten wir sprechen:

  • Renovierung auf Raten

  • Erhaltungsaufwendungen innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Anschaffung

  • Zeitnahe Option zur Umsatzsteuer

  • Gewerblicher Grundstückshandel

  • Erbschaft- und Schenkungssteuer, vorweggenommene Erbfolge

  • Nießbrauch, Wohnrecht

  • Anschafftungskosten, Herstellungskosten

  • Arbeitszimmer in der eigenen Immobilie

  • Immobilienbesitz in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft

  • Kurzfristige Vermietung - Ferienimmobilie

  • Vermietung an nahe Angehörige

  • Sonderabschreibung bei Schaffung von Wohnraum in Ballungsgebieten

Personliches Erstgespräch

Einfach das Kontaktformular ausfüllen & wir melden uns bei Ihnen!

schnell . unkompliziert . unverbindlich

Sie stellen Fragen, wir antworten!

  • Was passiert, wenn mein Mieter weniger als 66% der ortsüblichen Miete bezahlt?

  • Gehört meine Immobilie zum Privat- oder Betriebsvermögen?

  • Kann ich die Kosten für eine Annonce als Werbungskosten ansetzen?

  • Was muss ich bei teilweiser Eigennutzung beachten?

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Veräußerung meiner Immobilie?

  • Wie viele Immobilien kann ich steuerfrei veräußern?

  • Kann meine Immobilie meine Altersvorsorge sein?

  • Zählen Fahrtkosten zur Eigentümerversammlung zu den Werbungskosten?

  • Können steuerliche Verluste aus der Vermietung mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden?

  • Wie viel Vorsteuer kann ich bei teilweise umsatzsteuerpflichtiger Vermietung ansetzen?